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Wertpapiere und Depots im Nachlass

Zu einem Nachlass können auch Aktien, Fonds oder Anleihen gehören. In diesen Fällen sind einige Besonderheiten zu beachten, die für uninformierte Erben häufig eine Herausforderung darstellen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Erben von Wertpapieren zusammengetragen.

Wir zeigen auf, was Sie wissen müssen!

An wen wird das Depot vererbt?

  • Einzelne Wertpapiere oder Depots sind Vermögenswerte und werden somit auch wie solche vererbt.
  • Die Vermögenswerte gehen an die gesetzlichen Erben entsprechend ihrer Erbquote, oder an den oder die Erben die testamentarisch festgelegt wurden.
  • Häufig werden Wertpapiere auch gezielt als Vermächtnis an bestimmte Erben oder Dritte weitergegeben.

Wie müssen sich Erben gegenüber der Bank verhalten?

  • Gegenüber der depotführenden Bank müssen die Erben ihre Erbenstellung nachweisen.
  • Dies ist beispielsweise durch einen Erbschein möglich, der von dem zuständigen Nachlassgericht ausgestellt werden muss.

Was ist zu beachten, wenn Erbengemeinschaften Wertpapiere erben?

Wertpapiere können auch an mehrere Erben vererbt werden, sodass eine Erbengemeinschaft entsteht.

  • Entscheidungen, die die Wertpapiere oder das Depot betreffen, müssen gemeinsam (mehrheitlich oder einstimmig) getroffen werden. Typische Entscheidungen betreffen zum Beispiel die Verwaltung des Depots.

Eine Aufteilung der Wertpapiere kann auf zwei Weisen erfolgen.

  • Aktien und festverzinsliche Wertpapiere können entsprechend der Erbquote zwischen den Erben aufgeteilt werden, allerdings bedarf es zunächst einer gemeinsamen Entscheidung der Erbengemeinschaft.
  • Eine Aufteilung kann auch im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgen. Die Auseinandersetzung kann von einem einzelnen Miterben verlangt werden. Die anderen Erben sind zur Mitwirkung verpflichtet.

Wie wirkt sich die Erbschaftssteuer auf Wertpapiere aus?

  • Wertpapiere unterliegen, soweit sie nicht unter den Freibetrag der einzelnen Erben fallen, der Erbschaftssteuer.
  • Bei der Bewertung des Depots oder einzelner Wertpapiere wird auf den Wert am Todestag des Erblassers abgestellt.
  • Wenn es nach dem Todestag des Erblassers zu Kursschwankungen kommt, wirken sie sich nicht mehr auf die Höhe der Erbschaftssteuer aus.

Können Wertpapiere vor dem Finanzamt verschwiegen werden?

Nein! Aufgrund der Anzeigepflichten des Erbschaftsteuergesetzes erfolgt im Todesfall automatisch eine entsprechende Mitteilung der Bank an das Erbschaftsteuerfinanzamt.

Wirken sich Kursschwankungen auf den Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten aus?

  • Für die Ermittlung des Pflichtteils wird ebenfalls der Wert des Depots zum Todeszeitpunkt des Erblassers herangezogen.
  • Kursschwankungen nach dem Stichtag sind somit unerheblich.

Ist ein beauftragter Testamentsvollstrecker auch für die Depots zuständig?

  • Wenn sich der Erblasser für einen Testamentsvollstrecker entschieden hat, ist dieser auch für die Verwaltung des Depots zuständig.
  • Der Erblasser kann dem Testamentsvollstrecker Anlagerichtlinien bzw. –ziele vorgegeben, an die er sich grundsätzlich halten muss.
  • Der Testamentsvollstrecker hat sich dabei an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung zu halten.
  • Das Handeln des Testamentsvollstreckers zielt auf die Erhaltung des Vermögens in seiner Substanz ab. Er muss somit jedem Risiko aus dem Weg gehen und Kursschwankungen, Währungsschwankungen und Zinsänderungen, wenn möglich berücksichtigen.
  • Die Wertpapiere sind Teil des Gesamtnachlasses. Wenn es zum Erhalt des Gesamtnachlasses geboten erscheint, kann der Testamentsvollstrecker auch Wertpapiere verkaufen.

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