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Handels- und Gesellschaftsrecht

Aus dem riesigen Rechtsgebiet berichten wir hier über das Rechtsthema, das unsere Mandanten häufig an uns herantragen:
Der Unternehmens(ver-)kauf zum Zwecke der Nachfolgeregelung

Inhalt

Viele unserer Mandanten fragen aus dem Gesellschaftsrecht und aus dem Handelsrecht jenen Teil nach, auf den wir spezialisiert sind: Das ist der Unternehmens(ver-)kauf zum Zwecke der Nachfolgeregelung.
Daher beschreiben wir auch hier diesen Bereich vordringlich.

I. Was ist Gesellschaftsrecht?
II. Was ist Handelsrecht?
III. Der Unternehmensverkauf als Nachfolgeregelung

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Fragen Sie uns auch zu diesen Themen des Handels- und Gesellschaftsrechts:

I. Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht behandelt sämtliche Rechtsbeziehungen mehrerer Personen, aber auch Einzelpersonen, die gemeinsam eine Unternehmung und damit einen gemeinsamen Zweck verfolgen:

  • Recht der Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft)
  • Recht der Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft, Stimmrechtsbindung und Poolverträge im Familienverbund, Stiftungen)
  • Recht der Gesellschaften zu ihren Organen (Geschäftsführern, Prokuristen etc.)
  • Mittelbare Gesellschaftsbeteiligungen (stille Gesellschaft, Unterbeteiligungen, Treuhandverhältnisse)
  • Unternehmenskauf und –verkauf
  • Nachfolge in Gesellschaftsbeteiligungen
  • Unternehmensbeteiligungen im Familienrecht

II. Handelsrecht

Das Handelsrecht regelt das Recht der Kaufleute:

  • Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Handel mit Waren im kaufmännischen Rechtsverkehr
  • Kauf und Verkauf von Waren und Gütern im inländischen wie auch im ausländischen Rechtsverkehr
  • Recht der Handelsvertretung
  • Handlungsvollmachten und Prokura
  • Handels-, Unternehmens- und Transparenzregister

III. Der Unternehmensverkauf als Nachfolgeregelung

Unser Mandant möchte sein Unternehmen verkaufen.

Typischerweise kommt unser Mandant auf uns zu und steht vor folgender Herausforderung: Er ist erkrankt oder er ist vor dem Rentenalter und hat keinen Unternehmensnachfolger.
Dazu hat er folgende Fragen:

  • Wie läuft ein Unternehmensverkauf ab?
  • Welche Teilschritte sind nötig?
  • Worauf muss er besonders achten?

Unsere Aufgaben beim Unternehmensverkauf

Im Einzelnen kristallisieren sich unsere Aufgaben wie folgt heraus: Wir

  • steuern den M & A-Prozess,
  • führen und begleiten bei der Due Diligence einschließlich der Compliance und des Risikomanagements,
  • unterstützen bei der Bewertung des Unternehmens,
  • beraten bei der Festlegung des Kaufpreises,
  • gestalten proaktiv den Kaufvertrag und die erforderlichen Nebenverträge,
  • kümmern uns, für den Fall, dass der Mandant nicht selbst steuerlich beraten ist, um die steuerrechtliche Einschätzung,
  • begleiten den Mandanten durch die arbeitsrechtlichen Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang,
  • begleiten den Mandanten auch durch den Prozess nach Übergabe des Unternehmens und
  • stellen mit ihm Überlegungen hinsichtlich einer Familienstrategie nach dem Verkauf an und helfen bei den erforderlichen Anpassungen und Änderungen.

Unsere Erfahrungen im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen

Aus den zahlreichen von uns begleiteten Unternehmensverkäufen leiten wir diese vier Erkenntnisse ab:

  • Es reicht nicht aus, erst zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den Juristen oder nur den Notar beizuziehen.
  • Unsere Mandanten, die uns frühzeitig in den Prozess mit einbezogen haben, haben einen reibungslosen Ablauf sowohl vor dem Vertragsabschluss als auch nach dem Vertragsabschluss und der Umsetzung genossen.
  • Wir begleiten unsere Mandanten in jeder Phase des Prozesses.
  • Dies hat sich regelmäßig positiv auf den Verhandlungserfolg sowohl hinsichtlich der Höhe des Kaufpreises, der Konditionen als auch im Hinblick auf einzelne, gegebenenfalls auch schwierig darzustellende, Sachverhalte ausgewirkt.

Phase 1: Beginn des Verkaufsprozesses

Der Verkaufsprozess eines Unternehmens beginnt in der Regel mit dem 1. Exposé und dem Herangehen an potenzielle Kaufinteressenten.
Dabei unterstützen wir. Wir erstellen – zusammen mit dem eigenen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Unternehmens – das Exposé, stellen eine Marktanalyse auf oder prüfen ein bereits vorliegendes Exposé.

Phase 2: Ist ein Kaufinteressent vorhanden?

Ist ein Kaufinteressent vorhanden, bedarf es eines rechtssicheren Letters of Intent nebst der Wiederholung oder Ergänzung einer bereits unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung.

Phase 3: Die Exklusivitäts- und Vertraulichkeitsvereinbarung

Häufig wird der Kaufinteressent Interesse an einer Exklusivitätsvereinbarung bezüglich des Angebots des Unternehmens haben.

Mit dem Mandanten wägen wir ab, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Exklusivitätsvereinbarung sinnvoll ist.

Werden Vertraulichkeitsvereinbarungen von Kaufinteressenten vorgelegt, sind diese in der Regel nicht verbindlich. Dies ist aber für den Verkäufer von wesentlicher Bedeutung. Er gibt immerhin die internsten Informationen seines Unternehmens preis. Diese gilt es zu schützen. Die Vertraulichkeitsvereinbarung stellen wir rechtssicher zur Verfügung oder ändern die vorgelegte Vertraulichkeitsvereinbarung ab.

Phase 4: Die Due Diligence

Zusammen mit den Mandanten erstellen wir den Katalog der erforderlichen Unterlagen für die Durchführung der rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und technischen Due Diligence und bereiten diese in einem Datenraum auf.

Phase 5: Die Bewertung des Unternehmens und die Kaufpreisfindung

Dabei stellen wir die verschiedenen Bewertungsmethoden für die Bewertung des Unternehmens und die in diesem Zusammenhang stehende Bestimmung des Kaufpreises dar.
Dem Mandanten geben wir die steuerrechtliche sowie die arbeitsrechtliche Unterstützung für die Umsetzung des Verkaufs an die Hand.

Phase 6: Der Vertragsentwurf

Es ist von Vorteil, den Vertragsentwurf als Vertragspartei vorzulegen. Zwar ist der Aufwand zunächst etwas höher, derjenige, der den Vertragsentwurf vorlegt, gibt die Linie vor.
Dies stellt einen erheblichen Verhandlungsvorteil dar.

Phase 7: Nach der Übergabe

Ist das Unternehmen einmal übergeben, können seitens des Erwerbers Ansprüche auf den Veräußerer zukommen.
Nachträgliche Probleme können auftreten.
Wir sehen diese für den Mandanten voraus und bieten Absicherungsmaßnahmen an.

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„Masterclass“ Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Unternehmer hat neben seinem operativen Geschäft zahlreiche strategische Fragen zu beantworten, so z.B. auch über Zukäufe von Unternehmen nachzudenken. Manch einer hat als Geschäftsführer die Frage seiner Haftung zu überdenken. Immer ist die Absicherung des Unternehmens und die Nachfolgeplanung ein Thema.