×

Immobilie

Im Rahmen von Immobilienübertragungen sollte unbedingt an die Möglichkeit des „Einbaus“ entsprechender Rückfallklauseln gedacht werden. Mit derartigen Klauseln kann der Übergeber zu Lebzeiten noch Einfluss auf das Schicksal des übergebenen Vermögensobjekts nehmen.