×

Unterhaltsanspruch

Unterhaltsansprüche enden mit dem Tod desjenigen, der Unterhalt zu leisten hat. Unterhaltsrückstände bis zum Tod sind aber Verbindlichkeiten, die auf die Erben übergehen. Ausnahmsweise hat jedoch der (auch geschiedene) Ehepartner einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Erben.