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Testamentsanfechtung

Zweck der erbrechtlichen Anfechtungsvorschriften ist die Durchsetzung des Erblasserwillens. Die allgemeinen Anfechtungsgründe gelten ausnahmsweise auch im Erbrecht, wenn es um die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft geht oder um die Versäumung der Ausschlagungsfrist.