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Testamente sind viel mehr als ein gewöhnlicher Rechtsakt.

Wir erklären, welche Punkte ein wirksames Testament ausmachen und wie man gegen ein Testament vorgehen kann.

Widerruf, Sittenwidrigkeit, Anfechtung: Testamente sind kompliziert.
Wer ein Testament verfasst, vertraut darauf, dass er seinen Nachlass zufriedenstellend geregelt hat. Allerdings kann auch ein Testament zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Angehörigen führen.

Insbesondere (vermeintlich) unwirksame Testamente beschäftigen immer wieder die Gerichte.

Streitigkeiten können unkompliziert und vorausschauend vermieden werden!

Wir informieren:

Wann ist eine Person testierfähig?

Der Verfasser des Testaments muss in der Lage sein, die rechtliche Bedeutung und die Tragweite seines Handelns zu erfassen.

  • Volljährige Personen sind testierfähig, soweit sie nach § 2229 Abs. 4 BGB nicht unter Bewusstseinsstörungen oder ähnlichen Zuständen leiden.
  • Minderjährige können nach § 2229 Abs. 1 und Abs. 2 BGB ab dem 16. Lebensjahr ein Testament errichten.

Was sollte bei der Form des Testaments beachtet werden?

§ 2247 BGB regelt die Form des eigenhändig verfassten Testamentes. Testamente, die gegen diese Vorschrift verstoßen, sind nichtig!

  • Das Testament muss handschriftlich verfasst und von dem Testierenden unterschrieben werden. Ein am Computer verfasstes Testament ist auch unwirksam, wenn es handschriftlich unterschrieben wurde!
  • Das Testament sollte mit dem Datum und dem Ort der Verfassung versehen werden. Ansonsten kann es bei mehreren Testamenten zu Unsicherheiten kommen.
  • Das zuletzt verfasste Testament ist bindend.

Das Testament kann nach § 2232 BGB auch notariell verfasst werden.

  • Der Testierende muss seinen letzten Willen vor dem Notar erklären oder
  • das Testament an den Notar übergeben.

Das an den Notar übergebene Testament kann offen oder verschlossen übergeben werden und muss nicht von dem Testierenden selbst verfasst worden sein!

Kann der Erblasser sein Testament widerrufen?

Der Erblasser kann sein Testament jederzeit widerrufen. Folgende Widerrufsmöglichkeiten gibt es:

  • Widerrufstestament (§ 2253 BGB): Der Erblasser kann das ursprüngliche Testament in einem neuen Testament widerrufen („Hiermit widerrufe ich mein Testament von…“).
  • Veränderung des Testaments (§ 2255 BGB): Der Erblasser kann ein Handeln an den Tag legen, aus dem hervorgeht, dass er tatsächlich die Absicht hat, sein Testament zu widerrufen. Ein Fall des § 2255 BGB liegt vor, wenn Teile des Testaments zerrissen, durchgestrichen oder unleserlich gemacht werden.
  • Widersprechendes Testament (§ 2258 BGB): Der Erblasser kann ein neues Testament aufsetzten und den Verfügungen aus dem ursprünglichen Testament widersprechen.
  • Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung (§ 2256 BGB): Notarielle Testamente können auch widerrufen werden, wenn sie aus der amtlichen Verwahrung genommen werden. Das Testament kann allerdings nur an den Erblasser persönlich ausgehändigt werden!

Wann ist ein Testament sittenwidrig?

Das Testament ist nach § 138 BGB sittenwidrig, wenn das gesamte Dokument oder einzelne Verfügungen gegen die guten Sitten verstoßen. Juristen bezeichnen Handlungen als rechtswidrig, wenn „das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden“ Personen verletzt wird.

Folgende Testamente haben Gerichte bereits wegen Sittenwidrigkeit als nichtig eingestuft:

  • Das „Geliebtentestament“: Ein Testament, welches die Geliebte als Erbin einsetzt, kann sittenwidrig sein, wenn die Erbeinsetzung ausschließlich den Zweck hatte, die geschlechtliche Hingabe des Erben zu belohnen oder zu fördern (OLG Düsseldorf 2008 – I-3 Wx 100/08).
  • Erbeinsetzung als Druckmittel: Eine Erbeinsetzung des Enkels unter der Bedingung, dass der Erblasser zu Lebzeiten regelmäßig besucht wird, ist sittenwidrig (OLG Frankfurt 2019 – 20 W 98/18).

Können Dritte ein Testament anfechten?

Ein Testament kann durch Dritte nach §§ 2078 ff. BGB angefochten werden. Von dieser Möglichkeit machen häufig gesetzliche Erben Gebrauch, die in dem Testament des Erblassers nicht bedacht wurden.

  • Das Testament kann nach dem Tod des Erblassers angefochten werden.
  • Die Anfechtung bewirkt, dass die Erklärung des Erblassers beseitigt wird.

Folgende Gründe können eine Anfechtung begründen:

  • Formverstöße
  • Sittenwidrigkeit
  • Irrtümer
  • Drohungen

Testamente: Viel mehr als ein gewöhnlicher Rechtsakt. Verfassen Sie Ihren letzten Willen rechtssicher!

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