Testamente sind viel mehr als ein gewöhnlicher Rechtsakt.
Wir erklären, welche Punkte ein wirksames Testament ausmachen und wie man gegen ein Testament vorgehen kann.
Wir erklären, welche Punkte ein wirksames Testament ausmachen und wie man gegen ein Testament vorgehen kann.
Widerruf, Sittenwidrigkeit, Anfechtung: Testamente sind kompliziert.
Wer ein Testament verfasst, vertraut darauf, dass er seinen Nachlass zufriedenstellend geregelt hat. Allerdings kann auch ein Testament zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Angehörigen führen.
Der Verfasser des Testaments muss in der Lage sein, die rechtliche Bedeutung und die Tragweite seines Handelns zu erfassen.
§ 2247 BGB regelt die Form des eigenhändig verfassten Testamentes. Testamente, die gegen diese Vorschrift verstoßen, sind nichtig!
Das Testament kann nach § 2232 BGB auch notariell verfasst werden.
Das an den Notar übergebene Testament kann offen oder verschlossen übergeben werden und muss nicht von dem Testierenden selbst verfasst worden sein!
Der Erblasser kann sein Testament jederzeit widerrufen. Folgende Widerrufsmöglichkeiten gibt es:
Das Testament ist nach § 138 BGB sittenwidrig, wenn das gesamte Dokument oder einzelne Verfügungen gegen die guten Sitten verstoßen. Juristen bezeichnen Handlungen als rechtswidrig, wenn „das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden“ Personen verletzt wird.
Folgende Testamente haben Gerichte bereits wegen Sittenwidrigkeit als nichtig eingestuft:
Ein Testament kann durch Dritte nach §§ 2078 ff. BGB angefochten werden. Von dieser Möglichkeit machen häufig gesetzliche Erben Gebrauch, die in dem Testament des Erblassers nicht bedacht wurden.
Folgende Gründe können eine Anfechtung begründen:
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