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Unterschätzte Gefahr durch Insolvenzanfechtung

Dass ein insolvent gewordener Geschäftspartner erhaltene Leistungen nicht mehr bezahlt, ist den meisten bewusst.
Weniger bekannt und umso ärgerlicher ist es, wenn der Insolvenzverwalter Zahlungen (oder Sicherheiten) zurückfordert, die man bereits von dem Geschäftspartner erhalten hat — und von denen man glaubte, man könne sie behalten.
Genau dies droht durch die Insolvenzanfechtung.

Insolvenzanfechtung, Bargeschäft und andere Verteidigungsmöglichkeiten

Alle Insolvenz-Texte verfasst von © Rechtsanwalt Christoph Span
Insolvenzrecht | Schacht Unternehmeranwälte | Gunzenhausen

Was bedeutet Insolvenzanfechtung?

Eigentlich dient die Insolvenzanfechtung einem nachvollziehbarem Zweck, nämlich der Gläubigergleichbehandlung: Ist ein Schuldner zahlungsfähig, kann er alle seine Gläubiger früher oder später bedienen. Fehlt es ihm an Liquidität, wird er diejenigen bezahlen, die am schnellsten sind, am drängendsten oder ihm am nächsten stehen, während die anderen leer ausgehen.

Gesetzgeber will Gläubigergleichbehandlung
Dies will das Insolvenzrecht verhindern: Reicht das Vermögen des Schuldners nicht für alle, sollen alle gleich (schlecht) behandelt werden. Keiner erhält alles, alle bekommen im Grunde nur denselben Prozentsatz ihrer Forderung (die sog. Insolvenzquote).

Deshalb auch Rückforderung möglich
Sind Zahlungen bereits geflossen, sollen sie unter bestimmten Umständen zurückgefordert werden können, damit sie unter allen Gläubigern verteilt werden können. Dies ermöglichen die Regeln über die Insolvenzanfechtung.

Gefahren erkennen und richtig reagieren

Die Ergebnisse der Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung sind für den Laien oftmals kaum mehr nachvollziehbar: So können unter bestimmten Umständen selbst rechtskräftig festgestellte Forderungen später zurückgefordert werden, obwohl für sie ordnungsgemäß Leistung erbracht worden ist und sie von einem Gerichtsvollzieher eingezogen wurden.

Frühzeitige Information dringend anzuraten
Um diesem Schicksal zu entgehen, ist es wichtig, sich frühzeitig über einen sinnvollen Umgang mit Geschäftspartnern zu informieren, bei denen eine Zahlungsunfähigkeit droht. Denn es gibt nämlich durchaus Möglichkeiten, der Gefahr der Insolvenzanfechtung zu begegnen. Das sog. Bargeschäft (enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung) ist nur eine davon.

Auch nach der Anfechtung: kühlen Kopf bewahren
Selbst wenn ein Insolvenzverwalter bereits eine Anfechtung erklärt hat, ist es noch nicht zu spät, Rat einzuholen. Oftmals bringt die genaue Überprüfung des Sachverhalts zutage, dass ein Anspruch nicht oder nicht in der Höhe besteht. Wir stehen gerne, rasch und unkompliziert zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben.

Aktuelle Änderungen im Zuge der COVID-19-Gesetzgebung

Durch die COVID-19-Gesetzgebung vom März 2020 wurden die Regelungen über die Insolvenzanfechtung vorübergehend für bestimmte Sachverhalte geändert. So soll es etwa leichter möglich sein, einem Schuldner ein Darlehen zu geben, ohne befürchten zu müssen, dass die Rückzahlung später angefochten wird. Allerdings gibt es auch durch die neuen, zeitweisen Regeln Fallstricke, die es zu beachten gilt. Für Sachverhalte vor der COVID-19-Krise sind sie ohnehin nicht anzuwenden.

Mehr zu den Auswirkungen der COVID-19-Gesetzgebung auf das Insolvenzrecht

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„Masterclass“ Insolvenzrecht

Lange bevor der Geschäftspartner oder gar das eigene Unternehmen in die Krise gerät, greift die insolvenzrechtliche Beratung – wenn man sie zulässt. Sie schützt vor Zahlungsausfall und Insolvenzanfechtung und deckt Haftungsrisiken ebenso wie strafrechtliche Gefahren auf. Immer mehr Mandanten suchen daher unseren unkomplizierten Rat.