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Eröffnungsverfahren

Liegt dem Insolvenzgericht ein Eröffnungsantrag vor, schließt sich das Eröffnungsverfahren an: Das Insolvenzgericht ergreift Maßnahmen, um das Schuldnervermögen zu sichern und prüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.