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Der Insolvenzverwalter schreibt dem Geschäftspartner

Sollten Sie als Geschäftspartner eines Insolvenzschuldners ein Schreiben eines Insolvenzverwalters erhalten haben, Rat benötigen oder sich gegen sein Vorgehen wehren wollen, stehen wir gerne, rasch und unkompliziert zur Verfügung.

Und wir erklären, was dahintersteckt.

Insolvenzanfechtung, Hintergrund und Verteidigungsmöglichkeiten

Alle Insolvenz-Texte verfasst von © Rechtsanwalt Christoph Span
Insolvenzrecht | Schacht Unternehmeranwälte | Gunzenhausen

Das Symptom: Der Insolvenzverwalter schreibt dem Geschäftspartner

Häufig beginnen Fälle in unserer Praxis damit, dass Mandanten uns ein Schreiben des Insolvenzverwalters eines ehemaligen Geschäftspartners vorlegen. Nicht selten sollen sie hohe Beträge innerhalb kurzer Fristen an den Insolvenzverwalter bezahlen.

Was hat es mit solchen Schreiben auf sich?

Nach Übernahme der Insolvenzverwaltung prüft der Verwalter, ob er in den Unterlagen des Schuldners Zahlungen feststellen kann, die er nach den Regeln der §§ 129 ff InsO insolvenzrechtlich anfechten kann. Ist der Insolvenzverwalter der Meinung, dass ihm ein solches Anfechtungsrecht zusteht, schreibt er den Zahlungsempfänger an und verlangt von ihm die Rückzahlung.

Neben Zahlungen auch Sicherheiten betroffen
Das Gleiche gilt übrigens auch für den Fall, dass der Insolvenzschuldner nicht Zahlungen, sondern Sicherheiten geleistet hat (etwa einen Pkw zur Sicherheit übereignet hat).

Was bedeutet Insolvenzanfechtung?

Im Insolvenzverfahren sollen alle Gläubiger gleich (schlecht) behandelt werden: Das noch vorhandene Vermögen soll an alle Berechtigten gleichmäßig verteilt werden. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass sich nur der Schnellste, der Drängendste oder derjenige bedienen kann, der dem Schuldner am nächsten steht.

Gesetzgeber will Gleichbehandlung der Gläubiger
Er hat dem Insolvenzverwalter mit den Regeln über die Insolvenzanfechtung Möglichkeiten an die Hand gegeben, unter bestimmten Umständen Zahlungen (oder Sicherheiten) aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung zurückzuholen, damit diese allen Gläubigern zur Verfügung stehen.

Kann es sein, dass sich der Insolvenzverwalter täuscht? Wir hatten doch Anspruch auf das Geld!

Grundsätzlich ist es durchaus auch möglich, dass ein Geschäftspartner nach einer Insolvenzanfechtung Zahlungen zurückleisten muss, auf die er eigentlich einen Anspruch hatte.

Genaues Hinsehen lohnt sich
Allerdings gilt es, besonders in diesem Fall genau hinzusehen. Nicht selten prüfen Insolvenzverwalter die Voraussetzungen der Anfechtungsansprüche eher oberflächlich und übersehen einen wichtigen Gesichtspunkt – womöglich auch, weil er sich nicht aus den Unterlagen ergibt, die ihnen vorliegen.

…insbesondere bei der sog. kongruenten Deckung
Dies zeigt sich auch und vor allen Dingen in Fällen, da Zahlungen angefochten werden, auf die der Gläubiger eigentlich Anspruch hatte. Grundlage für eine solche Anfechtung ist § 130 InsO (kongruente Deckung). Dieser setzt voraus:

  • Zahlung oder Sicherheit innerhalb von drei Monaten vor dem Insolvenzantrag oder danach und
  • Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zum Zeitpunkt der Zahlung oder Sicherheit und
  • Kenntnis des Gläubigers (Geschäftspartners) von der Zahlungsunfähigkeit oder des Antrags.

Voraussetzungen werden häufig schlicht behauptet
Häufig werden diese Voraussetzungen Im Schreiben des Insolvenzverwalters schlicht behauptet. Vor allem Angaben zur angeblich bestehenden Zahlungsunfähigkeit sind oft schwer oder gar nicht nachzuvollziehen oder gar zu überprüfen. Auch wird nicht selten zu Unrecht unterstellt, der Geschäftspartner hätte aus diesen oder jenen Umständen (etwa verspätet eingegangene Zahlungen) zwingend schließen müssen, dass sein gerade noch wirtschaftlich gesunder Geschäftspartner zahlungsunfähig sei.

Genaues Hinterfragen auch bei anderen Anfechtungsvorschriften
Oft lohnt es sich, sich mit den Argumenten des Insolvenzverwalters auseinanderzusetzen und sie zu hinterfragen – übrigens auch im weiteren Fällen der Insolvenzanfechtung wie etwa dem nach § 131 InsO (inkongruente Deckung).

Was wird der Insolvenzverwalter machen, wenn ich nicht zahle?

Auch wenn dem Schreiben des Verwalters in der Regel eine Urkunde des Gerichts beigefügt ist (mit der er seine Bestellung als Insolvenzverwalter nachweist), bedeutet dies nicht, dass das Gericht den konkreten Anspruch bereits geprüft oder gar festgestellt hätte. Will ihn der Insolvenzverwalter also weiter verfolgen, muss er klagen. Hier ergeben sich keine Besonderheiten zu anderen gerichtlichen Verfahren.

Insolvenzverwalter beauftragt meist Anwaltskanzlei
Vor einer solchen Klage wird der Verwalter allerdings meist eine Anwaltskanzlei mit der Geltendmachung der behaupteten Forderung beauftragen.

Frühzeitige Information über Verteidigungsmöglichkeiten notwendig
Sinnvoll ist es daher, sich frühzeitig zu informieren, welche konkreten Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Forderung des Insolvenzverwalters bestehen.

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