Informierte und sensibilisierte Krankenhausbetreiber und Ärzte können Schadensersatzklagen durch eine umfangreiche Patientenaufklärung stark reduzieren.
Das sollte man unbedingt über die ärztliche Aufklärungspflicht wissen:
Muss der Patient in die Behandlung einwilligen?
Ja! Wenn der Patient nicht in die Behandlung eingewilligt hat, kann sich der Arzt wegen Körperverletzung aus §223 StGB strafbar machen.
- Der Patient kann nur in eine Behandlung einwilligen, wenn er weiß was die Behandlung beinhaltet. Er muss also umfassend aufgeklärt worden sein.
Muss der Arzt die Aufklärung beweisen?
Nach § 630 f II 1 BGB ist der Arzt zur Dokumentation der Aufklärung verpflichtet. Der Patient muss eine Abschrift ausgehändigt bekommen.
Muss der Arzt über Behandlungsalternativen aufklären?
Wenn weniger risikoreiche oder ebenso erfolgversprechende Behandlungsmöglichkeiten vorliegen, muss der Patient über die Alternativen aufgeklärt werden. Die Pflicht dazu besteht, sobald der Patient eine Wahlmöglichkeit hat (OLG Brandenburg 2019 – 12 U 217/17).
Besteht bei bestimmten Eingriffen eine Pflicht zu einer noch ausführlicheren Aufklärung?
Je weniger der operative Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindringlicher muss der Patient über die Erfolgsaussichten und möglichen negativen Folgen aufgeklärt werden (OLG Dresden 2019 – 4 U 1052/19). Die Aufklärungspflicht muss beispielsweise bei Schönheitsoperationen umfassender erfolgen als bei einer Blinddarmoperation.