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Kurzarbeit: Beantragungserleichterungen verlängert

Die Erleichterungen für die Beantragung und Gewährung von Kurzarbeitergeld wird aufgrund einer neuen Verordnung ab 1. Juli bis Ende September verlängert.

Da sollten Sie zu diesem Thema wissen:

Aufgrund der Ukraine-Krise, den gestörten Lieferketten durch die Coronapandemie und die steigende Inflation werden betroffene Firmen stark belastet. Deshalb hat das Bundeskabinett am 22.06.2022 eine neue Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen die, die Erleichterungen für die Beziehung von Kurzarbeitergeld bis zum 30.09.2022 verlängert. Diese neue Verordnung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

Die Zahl der monatlich von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten bleibt weiterhin auf 10% anstelle der üblichen 1/3 Regelung als Vorrausetzungen behalten. Ebenfalls müssen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld keine negative Arbeitszeitsalden aufgebaut werden.

Arbeitsrecht für Unternehmer heißt: Flexibilität, Rechtskenntnis und gute Berater.

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