Seit mehreren Jahrzehnten begleiten wir Führungskräfte zu Gerichtsverfahren. Sie lesen hier Beispiele, in denen die Mandanten wegen angeblicher Verfehlungen vor Gericht landeten:
Steuerhinterziehung
Dem Vorstand eines Klinikunternehmens wurde Lohnsteuerhinterziehung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt vorgeworfen.
Ein Praktikant des Krankenhauses, der während des Praktikums 18 Jahre alt geworden ist, hätte ab diesem Datum den Mindestlohn erhalten müssen. Sozialabgaben, Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil hätten von dem Tag an ebenfalls abgeführt werden müssen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Der Arbeitgeber ist immer der Halter von Dienstwagen seines Unternehmens. Er muss also überprüfen, ob der Arbeitnehmer den Führerschein hat, wenn dieser die Firmenwagen fährt. Der Führerschein muss ihm im Original gezeigt werden, um Personenidentität und Gültigkeit der Fahrerlaubnis zu überprüfen. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber als Fahrzeughalter davon ausgehen, dass die Fahrerlaubnis nach der ersten Prüfung weiterhin fortbesteht. Er muss allerdings zwei Mal pro Jahr kontrollieren, ob der Führerschein noch im Besitz des Arbeitnehmers ist.
Wer für diese Kontrollen „Apps“ verwendet, muss sicherstellen, dass diese ebenso zuverlässig sind wie die persönliche Sichtkontrolle.
Fehlerhafte Zollanmeldung eines Mitarbeiters
Der Unternehmer haftet, wenn seine Mitarbeiter Waren nicht vorschriftsmäßig über eine Grenze transportieren.
In diesem Fall heißt der Vorwurf der Zollbehörden: Die Waren-Einfuhr in die EU hätte „zur vorübergehenden Verwendung“ angemeldet werden müssen.
Praxis-Fall: Transformatoren wurden per Schiff auf dem Rhein verschifft, aus der EU in die Schweiz transportiert und angemeldet. Bevor die Waren in der Schweiz entladen wurden, wurde das Schiff zurück nach Straßburg (Frankreich) gerufen, um dort eine Turbine aufzunehmen, die dann im Folgenden in die Niederlande transportiert werden sollte. Der Mitarbeiter des Unternehmens beorderte das Schiff, Kurs auf Straßburg zu nehmen, ohne die beiden zuvor in die Schweiz ausgeführten Transformatoren dem deutschen Zoll zu melden. Die Waren wurden daraufhin bei der Wiedereinführung in die Schweiz vom deutschen Zoll erfasst. Diese erhoben Einfuhrabgaben für die zuvor erfolgte Rückfuhr in die EU, als das Schiff die Schweiz verließ, um Kurs auf Straßburg zu nehmen. Für die Rückfuhr wurden Einfuhrabgaben von rund 122.000,00 Euro erhoben.
Bestellung eines Brandschutzbeauftragten
Arbeitgeber müssen Mitarbeiter für die Erste Hilfe, für Brandbekämpfung und für die Evakuierung der Beschäftigten fit machen. Die Maßnahmen dafür muss der Chef im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.
Ein eigener Brandschutzbeauftragter ist nur erforderlich, wenn er baurechtlich bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift (z. B. für div. Sonderbauten) gefordert ist.