Befristete Arbeitsverträge bieten Unternehmen viele Vorteile. Gleichzeitig gehen mit befristeten Arbeitsverträgen auch rechtliche Verpflichtungen einher, die das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festlegt. Informierte Arbeitgeber können Rechtsstreitigkeiten wegen befristeter Arbeitsverträge allerdings leicht aus dem Weg gehen.
Bei befristeten Arbeitsverträgen unterscheidet man zwischen sachgrundlosen und sachlich begründeten Befristungen.
Wann enden befristete Verträge?
Befristete Verträge enden automatisch:
- Kalendermäßig befristete Verträge enden zu dem festgelegten Datum.
- Verträge, die aus einem bestimmten Grund befristet wurden, enden mit der Zweckerreichung bzw. dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses.
Achtung: Wenn Arbeitnehmer nach Vertragsende weiter zur Arbeit gehen, muss der Arbeitgeber sofort widersprechen, weil es sonst zu einer „stillschweigenden Verlängerung des Vertrags“ nach § 15 Abs. 5 TzBfG kommen kann.
Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?
Nein! Eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung ist nach § 15 Abs. 3 TzBfG ausgeschlossen.
Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die ordentliche Kündigung im Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
Was muss bei der Verlängerung eines Fristvertrages beachtet werden?
Ein Vertrag kann nur verlängert werden, solange er läuft. Möchte man einen ausgelaufenen Vertrag verlängern, so handelt es sich um einen Neuabschluss.