Anwaltshonorar und weitere Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit
Alle Mandanten benötigen Kostensicherheit.
Daher thematisieren wir im ersten Beratungsgespräch ungefragt die Gegenleistung unserer Mandanten.
Wir koppeln dabei, so weit es geht, unsere Honorarinformation an unsere Einschätzung der Erfolgsaussichten, ohne jemals zu beschönigen oder schwarz zu malen.
Unternehmermandate berechnen wir entweder nach Stundensatz oder unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)
Wir achten in allen Beratungsmandaten (z. B. Arbeitsrecht, Erbrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Krankenhausrecht) auf eine transparente, leistungsgerechte Vergütungsregelung und besprechen diese mit unseren Mandanten frühzeitig bereits nach der ersten Problemanalyse.