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Der Beirat in der Familiengesellschaft

Beiräte sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, trotzdem werden sie gerne in Familienunternehmen eingesetzt, um für fachliche Expertise zu sorgen und den konstruktiven Austausch zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung sicherzustellen.
Die Aufgaben von Beiräten können dabei an die Bedürfnisse der Inhaberfamilie und des Unternehmens angepasst werden.

Das sollten Sie zu diesem Thema wissen:

Was ist ein Beirat?

  • Der Beirat ist ein zusätzliches Gremium, welches eine beratende-, kontrollierende- und schlichtende Funktion innehaben kann.
  • Der Beirat wird als Bindeglied oder auch „Scharnier“ zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung bezeichnet, da der Beirat den Austausch zwischen den Parteien fördern und vermitteln soll.
  • Die Aufgaben und die Organisation des Beirates sind gesetzlich nicht festgelegt und können somit frei gestaltet werden.
  • Die Installation eines Beirats erfolgt freiwillig, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht.

Mit welchen Personen sollte der Beirat besetzt werden?

Die Besetzung des Beirates sollte abhängig von der Situation des jeweiligen Unternehmens erfolgen.

  • In Unternehmen, in denen die Inhaberfamilie die Geschäftsführung innehat, sollte der Beirat mit unabhängigen, also externen Beratern besetzt werden, die keine anderweitigen Beziehungen zu der Eigentümerfamilie pflegen.
  • In Unternehmen, die familienfremde Geschäftsführer eingesetzt haben, kommt auch in Betracht, dass die Inhaberfamilie im Beirat vertreten ist.
  • Die fachlichen und persönlichen Kompetenzen der Beiratsmitglieder sollten sich idealerweise ergänzen.

Aus wie vielen Personen sollte der Beirat bestehen?

  • Die Größe von Beiräten variiert. Mehr als 5 Mitglieder sind jedoch selten. Dies hat vor allem organisatorische Gründe. Sitzungen lassen sich einfacher mit wenigen Mitgliedern planen und auch die Entscheidungsfindung gestaltet sich in der Regel, mit maximal 5 Mitgliedern, unkomplizierter.
  • Eine ungerade Zahl an Mitgliedern empfiehlt sich, um Pattsituationen zu vermeiden.

Wer entscheidet über die Zusammensetzung des Beirates?

Beiratsmitglieder können gewählt oder entsendet werden.

  • Im Gesellschaftervertrag kann festgelegt werden, dass Beiratsmitglieder durch die Gesellschafterversammlung gewählt werden.
  • Es ist auch möglich, dass Beiratsmitglieder durch Gesellschafter oder Gesellschaftergruppen entsendet werden. Andere Gesellschafter können diese Entscheidung nicht beeinflussen. Wenn Beiratsmitglieder entsendet werden, besteht jedoch die Gefahr, dass ein „Stellvertreterkrieg“ innerhalb des Beirates entsteht.

Welche Aufgaben übernimmt ein beratender Beirat in einem Familienunternehmen?

Wenn der Beirat vor allem einer beratenden Tätigkeit nachkommen soll, sollte er mit Personen besetzt werden, die hohe fachliche Kompetenzen mitbringen.

  • Der beratende Beirat kann die Nachfolge erleichtern, wenn die nächste Generation die nötigen fachlichen Kompetenzen für die jeweilige Branche nicht oder noch nicht mitbringt.
  • Die Beratung durch den Beirat kann jedoch auch einer fachlich kompetenten Geschäftsführung die Arbeit erleichtern, wenn eine weitere Meinung oder ein umfassender fachlicher Austausch gewünscht sind.

Was ist zu beachten, wenn der Beirat eine Kontrollfunktion innehaben soll?

Wenn der Beirat das Familienunternehmen beaufsichtigt, sollte er …

  • umfassende Informationen über die Vorgänge im Unternehmen erhalten und
  • auch entsprechende Maßnahmen zur Behebung von aufgedeckten Mängeln ergreifen dürfen.

Kann der Beirat bei Konflikten innerhalb des Unternehmens vermitteln?

Ja! Der Beirat kann bei Unstimmigkeiten zwischen der Geschäftsführung und den Gesellschaftern vermittelnd tätig werden. Wenn das Unternehmen verschiedene Gesellschafterstämme hat, die unterschiedlichen Familienstämmen zugeordnet werden, kann der Beirat auch in diesem Kontext für einen konstruktiveren Austausch sorgen.

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