Rechtsanwalt
Stefan Schröter
Gunzenhausen
Gunzenhausen
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
um ein Unternehmen langfristig auf Erfolgskurs zu halten, reichen unternehmerischer Einsatz, eine bislang positive Bilanz und ein unumstößlicher Pragmatismus nicht immer aus.
Meine Mandanten erhalten Strategieberatung und Begleitung durch komplexe Rechtszusammenhänge sowie – auch durch diese Webseite – reichlich eigene Rechtskenntnisse.
Ich freue mich, Sie bald kennen zu lernen.
Herzlich, Ihr Stefan Schröter
Eyeline Martini
Mail: e.martini@dres-schacht.de
Telefon: 09831 / 67 07-0
Lange bevor der neue Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag unterschreibt, greift die sorgfältige Beratung des Unternehmers im Arbeitsrecht.
Dabei geht es auch um steuerrechtliche, unternehmensrechtliche und arbeitspsychologische Herausforderungen, bevor Teams eingerichtet oder Abteilungen auf- und andere abgebaut werden.
Ich begleite Unternehmer im Arbeitsrecht und im Krankenhausrecht.
Im Rahmen der strategischen und konzeptionellen Beratung Unternehmen, Kliniken, Landkreise, Städte und Gemeinden auf den Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes, sowie des Medizinrechtes.
Die Vorbereitung und Durchführung arbeitsrechtlicher Umstrukturierungs-Maßnahmen sind mir ebenso vertraut, wie Design, Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen. Wir sind in der Kanzlei selbst Unternehmer und wissen, wie das geht.
Meine 23 Jahre Erfahrung bringen mir auch gelegentlich das Lob von Gegnern ein.
Ich bin
und bin deshalb in der Lage, komplexe Problemstellungen fachübergreifend, effektiv und zügig zu lösen.
Falls Gerichtsverfahren unvermeidbar sind, blicke ich auf 23 Jahre gerichtlicher Verhandlungsführung zurück. Bundesweit bin ich an allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, sowie am Bundesarbeitsgericht in Erfurt und auch an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten erfolgreicher Partner meiner Mandanten.
Im neu initiierten Spezialstudiengang „Leadership im Gesundheitswesen“ an der Fachhochschule Ansbach vermittle ich gemeinsam mit speziell ausgewählten Professoren und Klinikspezialisten seit 2015 Führungskräften von Kliniken eine fachspezifische und rechtliche Spezialisierung auf dem Gebiet des Krankenhausarbeitsrechts.
Als besonders folgenreich für Unternehmen gilt die zuletzt durch mich beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt durchgesetzte Entscheidung zur Thematik Hemmung 2-stufiger Ausschlussfristen bei außergerichtlichen Vergleichs – Verhandlungen unter besonderer Berücksichtigung MiLoG (BAG, 20.06.2018 – 5 AZR 262/17).
Ich bin Vorstandsmitglied des Evangelischen Krankenvereins Gunzenhausen e. V.
In dieser Funktion begleite ich ehrenamtlich ein erfolgreiches Unternehmen auf dem Gebiet der ambulanten und stationären Pflege.