Weiterbildungszeugnis
In der Facharztausbildung dokumentiert es die absolvierte Weiterbildung des Arztes. Das Zeugnis wird dem Prüfungsausschuss vorgelegt. Es besteht keine Pflicht zur „wohlwollenden Formulierung“ (anders als beim Arbeitszeugnis).
In der Facharztausbildung dokumentiert es die absolvierte Weiterbildung des Arztes. Das Zeugnis wird dem Prüfungsausschuss vorgelegt. Es besteht keine Pflicht zur „wohlwollenden Formulierung“ (anders als beim Arbeitszeugnis).