Videoüberwachung
Heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern ist nur bei konkretem Verdacht auf ein erhebliches pflichtwidriges Fehlverhalten oder eine Straftat erlaubt.
Heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern ist nur bei konkretem Verdacht auf ein erhebliches pflichtwidriges Fehlverhalten oder eine Straftat erlaubt.