Versagung der Restschuldbefreiung
Das Gericht kann die Restschuldbefreiung versagen, wenn der Schuldner seine Obliegenheiten (bspw. einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen und keinen Gläubiger zu bevorzugen) nicht erfüllt.
Das Gericht kann die Restschuldbefreiung versagen, wenn der Schuldner seine Obliegenheiten (bspw. einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen und keinen Gläubiger zu bevorzugen) nicht erfüllt.