Verjährung des Pflichtteilsanspruchs
Pflichtteilsansprüche verjähren in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres zu laufen, in welchem der Pflichtteilsberechtigte vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat.
Pflichtteilsansprüche verjähren in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres zu laufen, in welchem der Pflichtteilsberechtigte vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat.