Unterhaltsauskunft
Auf Verlangen muss die unterhaltspflichtige Person schriftlich Auskunft darüber erteilen wie viel Einkommen sie bezieht. Die Auskunft muss schlüssig belegt werden z.B. durch Gehaltsbescheinigungen oder Steuerbescheide.
Auf Verlangen muss die unterhaltspflichtige Person schriftlich Auskunft darüber erteilen wie viel Einkommen sie bezieht. Die Auskunft muss schlüssig belegt werden z.B. durch Gehaltsbescheinigungen oder Steuerbescheide.