Übernahmerecht
Eine besondere Form der Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, durch welche die Alleinerbenberechtigung eines Miterben an dem landwirtschaftlichen Betrieb erst nachträglich begründet wird.
Eine besondere Form der Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, durch welche die Alleinerbenberechtigung eines Miterben an dem landwirtschaftlichen Betrieb erst nachträglich begründet wird.