Trennungsunterhalt
Nach der Trennung muss der besser verdienende Ehepartner den Lebensunterhalt des schlechter verdienenden Ehepartners sicherstellen. Der Anspruch kann ab der Trennung und bis zur Scheidung geltend gemacht werden.
Nach der Trennung muss der besser verdienende Ehepartner den Lebensunterhalt des schlechter verdienenden Ehepartners sicherstellen. Der Anspruch kann ab der Trennung und bis zur Scheidung geltend gemacht werden.