Teilungsklage
Werden sich Erben über die Auseinandersetzung des Nachlasses nicht einig, bleibt nur der Weg der Erbteilungsklage. Eine Erbteilungsklage kann nur dann erhoben werden, wenn der Nachlass unstreitig teilungsreif ist.
Werden sich Erben über die Auseinandersetzung des Nachlasses nicht einig, bleibt nur der Weg der Erbteilungsklage. Eine Erbteilungsklage kann nur dann erhoben werden, wenn der Nachlass unstreitig teilungsreif ist.