Teilnahme des Chefarztes am Bereitschaftsdienst
Ein Chefarzt muss an Rufbereitschaftsdiensten persönlich teilnehmen. Vergütung und Häufigkeit sind in den Chefarztverträgen geregelt; diese unterliegen der strengen AGB-Kontrolle.
Ein Chefarzt muss an Rufbereitschaftsdiensten persönlich teilnehmen. Vergütung und Häufigkeit sind in den Chefarztverträgen geregelt; diese unterliegen der strengen AGB-Kontrolle.