Stimmrechte
Stimmberechtigt ist jeweils der im Grundbuch eingetragene Eigentümer mit einer Stimme, unabhängig von der Zahl seiner Einheiten (sog. Kopfprinzip).
Stimmberechtigt ist jeweils der im Grundbuch eingetragene Eigentümer mit einer Stimme, unabhängig von der Zahl seiner Einheiten (sog. Kopfprinzip).