Sondernutzungsrechte
Das alleinige Recht eines oder mehrerer Eigentümer zur Nutzung von Teilen des Gemeinschaftseigentums (z.B. Kfz-Stellplatz oder Gartenfläche).
Das alleinige Recht eines oder mehrerer Eigentümer zur Nutzung von Teilen des Gemeinschaftseigentums (z.B. Kfz-Stellplatz oder Gartenfläche).