Schuldnerbegünstigung
Schuldnerbegünstigung ist eine Insolvenzstraftat (§ 283d StGB). Danach wird in bestimmten Fällen bestraft, wer Vermögen des Schuldners beiseiteschafft.
Schuldnerbegünstigung ist eine Insolvenzstraftat (§ 283d StGB). Danach wird in bestimmten Fällen bestraft, wer Vermögen des Schuldners beiseiteschafft.