Scheidungskosten
Bestehen aus Anwalts- und Gerichtskosten. Die Anwaltskosten müssen die Parteien regelmäßig selbst tragen. Die Gerichtskosten teilen sich die Parteien zu gleichen Teilen.
Bestehen aus Anwalts- und Gerichtskosten. Die Anwaltskosten müssen die Parteien regelmäßig selbst tragen. Die Gerichtskosten teilen sich die Parteien zu gleichen Teilen.