Prozesskosten
Prozesskosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten (gerichtliche Gebühren und Auslagen) und den außergerichtlichen Kosten (Anwaltskosten, Kosten für Sachverständigen).
Prozesskosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten (gerichtliche Gebühren und Auslagen) und den außergerichtlichen Kosten (Anwaltskosten, Kosten für Sachverständigen).