Pflichtteilsbeschränkung
Der Erblasser kann einem Abkömmling, der in hohem Maße verschwenderisch lebt oder verschuldet ist, durch die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Beschränkungen auferlegen.
Der Erblasser kann einem Abkömmling, der in hohem Maße verschwenderisch lebt oder verschuldet ist, durch die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Beschränkungen auferlegen.