Pflichtteilsberechtigter
Pflichtteilsberechtigt sind:
o Die Abkömmlinge des Erblassers
o Ehegatte
o Eltern des Erblassers
o Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Gemeinschaft
Pflichtteilsberechtigt sind:
o Die Abkömmlinge des Erblassers
o Ehegatte
o Eltern des Erblassers
o Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Gemeinschaft