Personenstandsurkunde
Zum Nachweis des Personenstandes sind beglaubigte Registerauszüge aus den bei Standesämtern geführten Personenstandsregistern nötig.
Zum Nachweis des Personenstandes sind beglaubigte Registerauszüge aus den bei Standesämtern geführten Personenstandsregistern nötig.