OHG
Bei der offenen Handelsgesellschaft handelt es sich um eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich mindestens zwei Rechtssubjekte zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.
Bei der offenen Handelsgesellschaft handelt es sich um eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich mindestens zwei Rechtssubjekte zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.