Miterbe
Bis zur Auseinandersetzung der aus den Miterben bestehenden Erbengemeinschaft ist der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen aller Miterben.Jeder Miterbe erbt einen seiner Erbquote entsprechenden Teil am gesamten Nachlass.
Bis zur Auseinandersetzung der aus den Miterben bestehenden Erbengemeinschaft ist der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen aller Miterben.Jeder Miterbe erbt einen seiner Erbquote entsprechenden Teil am gesamten Nachlass.