Mietverhältnis
Der überlebende Ehegatte tritt mit dem Tod des Ehegatten in das Mietverhältnis ein. Mitmieter (Kinder, Partner, Familienangehörige) haben hier ein besonderes Fortsetzungsrecht.
Der überlebende Ehegatte tritt mit dem Tod des Ehegatten in das Mietverhältnis ein. Mitmieter (Kinder, Partner, Familienangehörige) haben hier ein besonderes Fortsetzungsrecht.