Massegläubiger
Gläubiger von Forderungen, die grundsätzlich nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind (sog. Masseforderungen). Sie sind noch vor den Insolvenzgläubigern zu befriedigen.
Gläubiger von Forderungen, die grundsätzlich nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind (sog. Masseforderungen). Sie sind noch vor den Insolvenzgläubigern zu befriedigen.