Massearmut
Insolvenzmasse reicht zwar zur Kostendeckung, nicht aber zur Erfüllung sonstiger Masseverbindlichkeiten, sog. Masseunzulänglichkeit. Folge ist, dass der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit anmeldet.
Insolvenzmasse reicht zwar zur Kostendeckung, nicht aber zur Erfüllung sonstiger Masseverbindlichkeiten, sog. Masseunzulänglichkeit. Folge ist, dass der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit anmeldet.