Lebensgemeinschaft
Partnerschaft, bei der ein Paar nicht verheiratet ist bzw. keine Eheschließung nach §§ 1310 ff. BGB stattgefunden hat. Die Regeln des Familienrechtes sind auf die nicht-eheliche Lebensgemeinschaft regelmäßig nicht anwendbar.
Partnerschaft, bei der ein Paar nicht verheiratet ist bzw. keine Eheschließung nach §§ 1310 ff. BGB stattgefunden hat. Die Regeln des Familienrechtes sind auf die nicht-eheliche Lebensgemeinschaft regelmäßig nicht anwendbar.