Landwirtschaftliches Unternehmen
Liegt vor, wenn planmäßige Tätigkeiten von nicht ganz kurzer Dauer sind, welche der Besitzer von Grundstücken zum Zwecke einer überwiegend planmäßigen Aufzucht von Bodengewächsen (Bodenbewirtschaftung) ausübt.
Liegt vor, wenn planmäßige Tätigkeiten von nicht ganz kurzer Dauer sind, welche der Besitzer von Grundstücken zum Zwecke einer überwiegend planmäßigen Aufzucht von Bodengewächsen (Bodenbewirtschaftung) ausübt.