Landwirtschaftliche Genossenschaft
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs unter der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder die Förderung der soziale und kulturelle Belange durch den gemeinsamen Geschäftsbetrieb.
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs unter der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder die Förderung der soziale und kulturelle Belange durch den gemeinsamen Geschäftsbetrieb.