Konsultationsverfahren
Vor Restrukturierungsmaßnahmen in Betrieben muss der Unternehmer den Betriebsrat rechtzeitig informieren. Dies nennt man Konsultationsverfahren.
Vor Restrukturierungsmaßnahmen in Betrieben muss der Unternehmer den Betriebsrat rechtzeitig informieren. Dies nennt man Konsultationsverfahren.