kleiner Pflichtteil
Da der gesetzliche Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet wurde, kann der überlebende Ehegatte Ausgleich des (konkret entstandenen) Zugewinns verlangen (sogenannter „kleiner“ Pflichtteil).
Da der gesetzliche Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet wurde, kann der überlebende Ehegatte Ausgleich des (konkret entstandenen) Zugewinns verlangen (sogenannter „kleiner“ Pflichtteil).