Kaltmiete
Als Kaltmiete wird die Grundmiete bezeichnet, die für die bloße Überlassung der Mietsache in Rechnung gestellt wird, ohne dass Betriebskosten in Ansatz gebracht werden.
Als Kaltmiete wird die Grundmiete bezeichnet, die für die bloße Überlassung der Mietsache in Rechnung gestellt wird, ohne dass Betriebskosten in Ansatz gebracht werden.