Jagdpacht
Der Eigenjagdbesitzer, der die Jagd nicht selbst ausüben will, kann die Nutzung des Jagdbezirks einem geeigneten Bewerber gegen entsprechendes Entgelt überlassen.
Der Eigenjagdbesitzer, der die Jagd nicht selbst ausüben will, kann die Nutzung des Jagdbezirks einem geeigneten Bewerber gegen entsprechendes Entgelt überlassen.