Insolvenzverwalter
Vom Gericht bestellte geeignete, insbesondere geschäftskundige Person, die vom Schuldner und den Gläubigern unabhängig ist. Seine Aufgabe ist die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse.
Vom Gericht bestellte geeignete, insbesondere geschäftskundige Person, die vom Schuldner und den Gläubigern unabhängig ist. Seine Aufgabe ist die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse.