Insolvenzmasse
Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte Vermögen des Schuldners mit Ausnahme der Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen.
Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte Vermögen des Schuldners mit Ausnahme der Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen.