Insolvenzgrund
Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Vorliegen eines Insolvenzgrundes (auch Eröffnungsgrund genannt): Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Vorliegen eines Insolvenzgrundes (auch Eröffnungsgrund genannt): Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.