Insolvenzeröffnung
Das Insolvenzverfahren wird vom Insolvenzgericht durch Beschluss eröffnet. Zugleich bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter, dem die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners zusteht.
Das Insolvenzverfahren wird vom Insolvenzgericht durch Beschluss eröffnet. Zugleich bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter, dem die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners zusteht.