Insolvenzbeschlag
Der Schuldner verliert mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen. Das Verfügungsrecht steht dem Insolvenzverwalter zu.
Der Schuldner verliert mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen. Das Verfügungsrecht steht dem Insolvenzverwalter zu.